Was von der Versicherungswirtschaft für den Patienten aus medizinischer Sicht geändert werden sollte

Autor: Claus-Peter Abée

Datum: 08. 04. 2009

Wir verbinden mit der Vorstellung einer modernen Privaten Krankenversicherung Wünsche, die aus einer kundenorientierten – besser gesagt, patientenorientierten Haltung erwachsen ist. Dem liegt die jahrzehntelange Erfahrung zwingender Notwendigkeiten und Bedürfnisse unseres Klientels zugrunde. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Private Krankenversicherungen einer besseren Kontrolle des Staates bedürfen. Trotz aller Sympathien für marktwirtschaftliche Interessen befriedigt es nicht, wenn die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen mit einer vorgetäuschten Aura von Unabhängigkeit umgeben wird, obwohl die private Versicherungswirtschaft die BaFin steuert und bezuschußt. 2. Aktiengesellschaften agieren um ihrer selbst willen. Gesundheitsfürsorge ist bisher nicht die primäre Aufgabe dieser Konzerne; stete Gewinnorientierung mit ausreichender Dividendenausschüttung ist wichtiger als die Leistungsorientierung gegenüber den Krankenversicherungs-Kunden. Werbeaussagen in breiter Öffentlichkeit verfälschen die eigentliche Diktion. 3. Freiberufliche ärztliche Tätigkeit unter Zugrundelegung des hypokratischen Eids kann engagiert nicht mit einem überalterten oder staatlicherseits eingeschränkten Gebührenrecht, Fallpauschalen und Budgets patientenorientiert erbracht werden. PKV-Unternehmen goutieren den Status quo und orientieren sich verstärkt am Leistungsspektrum der GKV. Die Versicherungswirtschaft bewirkt mit Befugnissen einer ausgeprägten Therapiesteuerung und einer ökonomisierenden Durchdringung des Medizinbetriebs die allzu nüchterne Versachlichung menschlicher Bedürfnisse und Notwendigkeiten. Es bedarf der öffentlichen Aufklärung, dass PKV-Mitarbeiter keine wohlmeinenden Agenten sind, die für den Patienten als deren Prinzipale nutzbringend tätig sind. Private Assekuranz kennt keine Solidargemeinschaft in diesem System; denn die kapitalgedeckte Krankenversicherung setzt kalkulierte individuelle Prämien unter Berücksichtigung von Risiken voraus. 4. Die Obliegenheitsverpflichtung der Assekuranz zur Kontrolle der sogenannten Leistungserbringer sollte dahin beschränkt werden, punktuell mit Akribie und Aufwand fallbezogen auffällige Kostenerstattungsforderungen zu prüfen. Primär muss die Versicherung von der Richtigkeit jeder Rechnung ausgehen, denn eine Honorarliquidation ist ein Dokument. Nur wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine Kontrolle rechtfertigen, muss eine Prüfung erfolgen. Hierzu ist die Hilfe objektiver medizinischer Sachverständiger (z.B. aus der jeweils zuständigen Zahnärztekammer) unabdingbar. Diese gewissenhafte Prüfung sollte kontinuierlich auf Stichproben beschränkt sein. Die derzeitige Automatisierung der Erstattungspraxis mit unzureichend fachkundigem Personal, ohne Berücksichtigung individueller Erfordernisse, ist abzulehnen. Die Versicherung sollte verpflichtet sein, für jede spezifizierte Einzelleistung den Erstattungsbetrag auszuweisen; insbesondere ist stärker dafür Sorge zu tragen, daß jede Erstattungseinschränkung oder -verweigerung dem Kunden transparent erläutert wird. 5. Es muss vermieden werden, dass Krankenhaus- und Klinikkosten direkt mit der Privaten Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Patient und Kunde bedarf zwingend der detaillierten Information über den entstandenen medizinischen Aufwand. Kostentransparenz fördert Kostenbewußtsein und Kostenverständnis. 6. Die Öffentlichkeit ist davon in Kenntnis zu setzen, dass nicht die Unternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) die Verantwortung für das therapeutische Vorgehen beim Patienten zu tragen haben. Jede Behandlungsentscheidung, der Einsatz von Medikamenten und Materialien, zur Erzielung eines therapeutischen Erfolgs bleiben mit voller Verantwortung beim Arzt/Zahnarzt. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Patientenschutzorganisationen die Rechte der Patienten ins rechte Licht rücken. Aber es ist abzulehnen, dass inkompetente Beratungen und Vorschläge medizinischer Schritte vom Schreibtisch eines Assekuranz-Sachbearbeiters oder von anderer Seite getroffen werden. 7. Bedenklich ist die zunehmende Gepflogenheit, dass so genannte Call-Center berechtigt oder verpflichtet werden, dem Versicherungskunden qualifizierte Fachärzte ohne ausreichenden Anlass zu benennen. Was man den Ärztekammern als Körperschaften Öffentlichen Rechts über Jahrzehnte abgesprochen hat, wird nunmehr vorbehaltlos praktiziert. Der individuelle Datenschutz wird in diesem Zusammenhang wiederholt vernachlässigt. 8. Obwohl Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung 2005 hinsichtlich der angesprochenen Altersrückstellungen ihren regulierenden Willen ausgedrückt hat, bleiben die von der dpa gemeldeten circa 120 Milliarden Euro undurchschaubar in den Händen des Verbandes Privater Krankenversicherer. Der einzelne Kunde erhält noch immer keine Einsicht in sein angespartes Rückstellungsvolumen.

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