Autor: Dr. Wilfried Beckmann
Datum: 15. 06. 2009
Presseinformation der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. Heiligt der Zweck die Mittel?
Bundesverfassungsrichtern ist das "Sozialstaatsprinzip" wichtiger als die Individualfreiheit der Bürger
Privatzahnärzte befürchten, dass der Weg zur staatlichen Einheitsversicherung jetzt geebnet ist. "Das ist die Einladung zur Einführung einer staatlichen Einheitsversicherung!" - So kommentierte der Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. Dr. Wilfried Beckmann das Urteil des Bundesverfassunggerichts zur letzten Gesundheitsreform. Es sei erschreckend, dass das Bundesverfassungsgericht Eingriffe in die Verfassungsrechte zulässt, wenn damit das Ziel der Bezahlbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden könnte. Beckmann ergänzt wörtlich: "Damit wird Sinn und Zweck der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Kopf gestellt. Die ursprüngliche Idee der Sozialversicherung - denjenigen einen solidarischen Versicherungsschutz zu geben - die aus eigener Kraft diese Risiken nicht tragen oder versichern können, wird ins Beliebige erweitert. Nun soll auch derjenige über Jahre Zwangsmitglied bleiben, der diesen Schutz einer sozialen Stütze weder benötigt noch wünscht. Er bleibt nach dem Willen der Bundesverfassungsrichter Zwangsmitglied, weil er zur Finanzierung nützlich ist. Das ist eine neue Qualität des sogenannten Sozialstaatsprinzips. Die Individualfreiheit des Bürgers hat sich jetzt der Bezahlbarkeit dieses Sozialsystems unterzuordnen. Für mich ist das inakzeptabel: Für den zum Scheitern verurteilten Versuch die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung wieder herzustellen, werden Individualfreiheiten beschnitten. Das Gesundheitssystem bedarf dringend einer ordnungspolitischen Neuorientierung." Am 27. September werden kritische Bürger entscheiden, ob sie eine staatliche Einheitsversicherung wünschen oder besser der eigenen Verantwortlichkeit den Vorzug geben.